Wichtige Preisinformationen
Ein Wort zu Warnungen vor "Billiganbietern"
Im Internet warnen zurzeit einige Anbieter von Gründungsagenturen oder angeblich weltweit agierender Anbieter vor sogenannten Billiggründern oder Billiganbietern.
Ja, es kommt ganz darauf an was damit gemeint ist.
Es ist klar das ein Anbieter der 3.000,-€ und mehr für die Auftragsgründung einer spanischen S.L. verlangt gerne nach einem Vorwand sucht warum ein ca. 1.500,-€ Angebot minderwertiger zu beurteilen sei.
Daher hier einige Bemerkungen zu diesem Thema am Beispiel einer normalen spanischen S.L. (GmbH) Gründung. (um ca. 200,-€ günstiger kommt eine bulgarische EOOD)
Vorab ist zu bemerken dass die reinen Gründungskosten einer Kapitalgesellschaft im Großen und Ganzen aus Notar-, Register- und Veröffentlichungskosten plus Steuern bestehen. (Das Stammkapital lassen wir dabei einmal außen vor)
Diese Kosten sind kaum zu beeinflussen treffen sie doch auf alle Gründer gleichermaßen zu. (um ca. 200,-€ günstiger kommt eine bulgarische EOOD)
Ein hoher Stellenwert kommt dabei jedoch den Honoraren zu die von der Gründungskanzlei/ Agentur für ihren Aufwand der Gründungstätigkeit berechnet wird.
Das ist genau der Punkt wo wir einhaken möchten.
Die meisten Klienten mit denen wir es in nun fast 20 jähriger Gründungstätigkeit zu tun hatten,
brauchten nur eine Standartgründung. Sie waren genau darüber im Bilde was sie brauchten.
Sie waren durch Informationen und vergangener Beratungen durch Ihre Steuerberater,
Anwälte und Wirtschaftsberater oder eigener bisheriger Unternehmenstätigkeit ausreichend informiert
auf was es bei der Gründung an kommt.
Die meisten Unklarheiten betrafen dagegen die Fragen einer Geschäftstätigkeit der Gesellschaft nach der Auslandsgründung an sich. Diese sind immens wichtig und sollten sicher schon vor einer Gründung einer Auslandsfirma beantwortet sein.
Diese Fragen und Antworten sind in der Regel davon abhängig wann, wie und wo eine Gesellschaft tätig und steuerpflichtig wird.
Diese Fragen können für die meisten Gründungsvorhaben einfach beantwortet werden.
Für diese Standartfragen stehen einfache und klare Antworten bereit.
Oder werden durch den zukünftigen Steuerberater im laufenden Geschäftsbetrieb geklärt.
Die Beantwortung solcher Standartfragen dürfen aus unserer Sicht nicht die Gründungshonorare nennenswert in die Höhe treiben.
Ein ordentlicher Steuerberater oder Unternehmensberater verlangt dafür keine tausende von Euros.
Bei einem Preis von ca. 3.000,-€ bedeutet dies aber ein Honoraranteil in dieser Höhe.
Das wäre aus unserer Sicht völlig ungerechtfertigt und ein Abzocker preis.
Unsere Meinung dazu.
Wir sind der Meinung das hat nichts in den Gründungskosten einer Standartgründung
oder Vorratsgründung zu suchen.
Besondere Fragen oder eine Rundumberatung zu speziellen Geschäftsvorstellungen
gehören unserer Meinung nach nicht in ein Standardgründungspaket sondern wenn schon in ein Beratungspaket.
Wer also Mitbewerber als Billiganbieter bezichtigt und selber aber in seinem Gründungsangebot
seine angeblich kostenlose Beratung, Service und Informationen in einem ca. 3.000,- € Preis versteckt, begeht schlicht Augenwischerei und Abzocke gegen über dem Klienten sowie üble Nachrede gegenüber dem seriösen Anbieter von preiswerten Gründungsangeboten die sich klar nur auf die Gründung oder einer Standartvorratsgründung beziehen.
Wir kennen übrigens keinen dieser Net-Anbieter der tatsächlich in all den meist offerierten Ländern tatsächlich selbst tätig ist. Bei genauer Betrachtung bedienen sie sich meist nur der sogenannten Billiganbieter vor Ort und sprechen von ihren weltumspannenden Netzwerken oder Niederlassungen.
Naja wer es glaubt.
Auch wir konnten uns schon in so manchem Angebot wiederfinden was Kunden von solchen Anbietern
erhielten und uns vorlegten. Man hatte sich nicht mal die Mühe gemacht das Angebots-Paket und die Herkunft
zu verschleiern aber den Preis verdreifacht.
Respekt Respekt vor so viel Unverfrorenheit.
Wir bitten Sie als Interessent und Besucher dieser Seite die obigen Bemerkungen im Kontext unseres
Angebotes und der Angebote anderer Anbieter zu betrachten.
Wenn auch Sie diesem Grundsatz der Trennung von Beratungs- und Gründungskosten unserer
Gründungskanzlei zustimmen können sind Sie bei uns absolut an der richtigen Adresse.
Wir betonen hier nochmals:
Unser Tätigkeitsfeld ist nicht die Rechts, Steuer oder Wirtschaftsberatung wir sind auf die Firmengründung spezialisiert. Wir sind also nur professionelle Firmengründer. Dies aber mit Leib und Seele! |
Beratungsangebot
Selbstverständlich bieten wir aber auch eine Rundumberatung inklusive, zu der eigentlichen Firmen- Standard oder Premium-Gründung, zum Paketpreis an.
Unsere Beratzungskosten für eine Erstberatung!
Die IBC Gründungskanzlei verlangt für eine Erstberatung (maximal zwei Stunden, telefonisch, oder vor Ort in Palma oder Sofia) einen reduzierten Honorarsatz von 250,00 Euro netto. Beauftragt uns der Interessent, wird diese Erstberatungsgebühr angerechnet, mithin ist dann die Erstberatung kostenneutral. In den meisten und überwiegenden Fällen handelt es sich bei unseren Erstberatungen nicht um reine Informationsgespräche, vielmehr werden bereits fundierte Fragestellungen erörtert und Lösungsansätze offeriert. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass wir Erstberatungen nicht kostenlos durchführen wollen und können. Davon unabhängig erhalten die meisten Interessenten bereits im Vorfeld kostenlose und hinreichende Informationen per E-Mail, zur Verfügung stellt. |
Rundum Beratung
Wer zusätzlich eine rundum Unternehmensberatung sucht oder braucht kann diese jeweils in Spanien (Palma de Mallorca) oder Bulgarien (Sofia) kostenpflichtig bei uns bestellen und erhält diese durch qualifizierte Steuerberater und Anwälte vor Ort.
Es werden da fundiert die Themen wie:
Wirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach §§7-14 AStG
Anwendung der EU-Fusionsrichtlinie (23 UmwStG Einbringung in der Europäischen Union)
DBA-Sachverhalte und EU Sachverhalte
-Innerstaatliche Regelungen zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauch. Entsprechende Gesetze/Regelungen kennen fast alle Länder, insbesondere Deutschland, Österreich, Spanien, die USA und sogar die Schweiz. Zielsetzung ist stets, dass Besteuerungsrecht im Inland zu definieren. Naturgemäß haben die Länder kein Interesse daran, dass das Besteuerungsrecht in ein anderes Land ganz oder teilweise verlagert wird.
-Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, zentral DBA-Missbrauchsklauseln (Aktivitätsvorbehalte, Subject-to-tax-Klauseln, Anti-treaty-Shopping-Klauseln Remittance-Base-Klauseln, usw.).
-Bei Anwendung des deutschen Steuerrechts: Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG, allgemein §§ 7-14 AStG Deutsches Außensteuerrecht, Deutsche Abgabenordnung (AO), zentral §42 AO (Gestaltungsmissbrauch), §§ 12/13 AO Betriebsstätten Definition im Nicht-DBA-Fall, Außensteuerreformgesetz, Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. Andere Länder kennen z.T. ähnliche oder analoge Gesetze/Regelungen.
-Innerstaatliche Regelungen des Auslösens einer Betriebsstätte im DBA-und vor allem im Nicht-DBA-Sachverhalt z.B. in Deutschland §§12/13 AO, in Österreich § 29 BAO usw.
-G20 Abkommen Auskunftsvereinbarungen zwischen den Staaten
-Bei Anwendung der EU-Rechtsprechung z.B.: Urteile des EuGHs,EU-Mutter-Tochter-Richtlinie,EU-Niederlassungsfreiheit,EU-Fusionsrichtlinie.
-Verrechnungspreise in der EU: Verrechnungspreisvorschriften und Durchsetzungsmaßnahmen
behandelt.
Abschließend noch ein ernstgemeinter Hinweis.
Wir haben nichts dagegen das Sie sich eine tiefgreifende kompetente Beratung bei den ach so laut angebotenen Kostenlosberatern holen oder bei Kostenpflichtigen Beratern geben lassen und dann ein so geschimpftes „Billigangebot“ bei uns erwerben, um dann doch noch unnötige Gründungskosten einzusparen. Dies machen schließlich eine nicht unerhebliche Anzahl von Steuerberatern, Anwälten und Unternehmensberater die wir beliefern, auch. Sie kassieren für die kompetente Beratung und wir liefern die Auftrags oder Vorratsgründung zum günstigen Preis. |
Kontakt & Info Mail
Wenn Sie sich für ein Angebot interessieren oder weitere Informationen wünschen
können Sie hier eine Info-Mail starten.
Hinweise zur Kontaktaufnahme.
Wir werden Ihre Nachricht, Bestellung oder Hinweise innerhalb eines Werktages bearbeiten und dann beantworten
Als internationaler Anbieter haben wir naturgemäß sehr viele Interessenten in aktueller Beratung/Bearbeitung.
Aus diesem Grunde können sich Rückmeldungen des zuständigen Sachbearbeiters verzögern.
Wir bitten unsere Interessenten daher um etwas Geduld.
I.d.R. erfolgt eine E-Mailrücksendeng oder Rückruf innerhalb von 24 Stunden(Werktags),
ein Rückkontakt am gleichen Tag kann NICHT gewährleistet/garantiert werden
Sofortkontakt
Extra Hotline für Deutschland-Interessenten
Benutzen Sie unsere Kontakt Nr. Tel. 0049-29213499494
Competence Center Bulgaria: Wir sprechen Deutsch
BG- 1532 Sofia Tel. 00359 878595796
Beachten Sie jedoch die Zeitverschiebung (1 Stunde plus) und unterschiedlichen nationalen Feiertage in Bulgarien.