Die Treuhandlösung

Treuhand Grundlagen

IBC übernimmt nur nach vorliegen eines verbindlichen Auftrages die Lieferung oder Gründung einer Treuhandgesellschaft.

Bei einer Europäischen Treuhandgesellschaft wird erst nach Eingang von 50% des vereinbarten Honorars des Auftragswertes mit der Vorbereitung der Gründung bzw. Lieferung begonnen. die Restzahlung ist unmittelbar vor notarieller Beurkundung bzw. vor Zeichnung des Treuhandvertrages zu leisten.

Die Vorstellung und Wahl eines Treuhänders wird von IBC im Rahmen der Gründungsbesprechung und Auftragsvereinbarung mit größter Sorgfalt und Seriosität vorgenommen.
Eine Verschwiegenheitsklausel gilt bei der Auftragsannahme von beiden Parteien als vereinbart.

IBC stellt oder vermittelt auf Wunsch den Treuhandgesellschafter und oder auch einzeln den Treuhandgeschäftsführer. Beim Geschäftsführer kann zwischen aktiver oder passiver Tätigkeit gewählt werden.

Bei Bedarf wenden Sie sich an uns, wir finden die richtige Lösung für Sie.

Die zweite Chance nach der Insolvenz!

IBC kennt auch die Unternehmer die eine zweite Chance mit einer Treuhandgesellschaft suchen.
Gerne auch nach einer Insolvenz, warum nicht,wenn es seriös gemeint ist.


Das IBC Angebot einer Treuhandgesellschaft richtet sich ausschließlich an den seriösen Unternehmer der eine zweite Chance sucht.
Die verschiedenen von IBC angebotenen Treuhänder regeln in ihren Treuhandverträgen klar die Grundlagen für eine sofortige Auflösung von Treuhandverträgen bei Verdacht des Missbrauches zu strafrechtlich relevanten Nutzung einer Treuhandgesellschaft.
Diese Verträge sind unterschiedlich je nach Standort der Treuhänderländer.

Offshore- Treuhandgesellschaften

Bei sogenannten Offshore- Treuhandgesellschaften ist 100% des Kauf oder Gründungs- Honorars an IBC zu leisten.
Die Weiterleitung an den Lieferanten wird von IBC erst getätigt, wenn die Leistung an den Auftraggeber erbracht wurde.
IBC sichert dem Auftraggeber schriftlich die Sicherung des Kauf oder Honorarleistung zu. Eine Weiterleitung der Zahlung an den Lieferanten oder Auftragsgründers wird erst nach Vollzug der Gründung
oder Übereignung bzw. Zeichnung des Treuhandvertrages mit dem Auftraggeber durch IBC vorgenommen.

Eigene Vermögenstreuhandgesellschaft

Die eigene Vermögenstreuhandgesellschaft wird häufig eingesetzt um:

Eine Immobilie im Ausland zu erwerben.

Gesellschaftsanteile einer anderen oder mehrerer Gesellschaften zu halten.

Oder schlicht um anonym zu bleiben.

Was sind Treuhandgründungen!

Seid Jahrhunderten gibt es Vermögensverwalter und Treuhänder die schon ganze Königreiche verwalteten.
Es war nur ein logischer Schritt das schon im letzen Jahrhunderten Firmensachverwalter
und Treuhänder für Firmen und Unternehmen eingesetzt wurden.
In den letzten 50 Jahren sind Treuhänder für die Firmenverwaltung und Führung
zur täglichen Praxis geworden.
In vielen Ländern wurde die Tätigkeitsbezeichnung zur ehrbaren Berufsbezeichnung erhoben
und durch Gesetze geregelt.
Dieser Beruf oder die Tätigkeit als Treuhänder ist eine legale und durch Gesetze geregelte Tätigkeit sowie Grundlage für den freien Willen einen Treuhänder einsetzen zu wollen.
Der sogenannte Treugeber überträgt durch einen Treuhandvertrag in der Regel die Verwaltung von Vermögen auf einen Treuhänder.
Seid vielen vielen Jahren ist es auch an der Tagesordnung Firmen durch Treuhänder verwalten und führen zu lassen.
Diese völlig legale Möglichkeit auch als kleiner oder großer Unternehmer so eine Inlands-/Auslandsfirma zu erwerben oder zu gründen ist in den Augen einiger Kritiker unseriös. Sie sprechen gerne von Strohmännern oder unterstellen undurchsichtige Machenschaften. Wer die faktische Geschäftsführung ist, ist zugegebener Weise für außenstehende oft nicht festzustellen.
Doch nun zu unterstellen dies sei illegal geht völlig an der Sachlage der gesetzlichen Zulässigkeit vorbei.
Ein bekannter Wirtschaftsfachmann erklärte mal, jede Inhaberaktie einer Aktiengesellschaft sei ein geheimer Treuhandvertrag.
Die Satzung und der Gesellschaftszweck einer AG regelt die Grundlagen.
Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschafter, die er bei einer Inhaberaktie meist nicht kennt,
aber so das Vermögen eines anonymen Aktionärs/ Treugebers verwaltet.
In der Regel wird in den Treuhandverträgen genau so geregelt wie und wer die Geschäfte führt, wer wirtschaftlicher und begünstigter Inhaber der treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteile ist.
Die Verschwiegenheitspflicht von Treuhändern ist in vielen Ländern gesetzlich garantiert und geregelt.
Wer in diesen Ländern dagegen verstößt wird stafrechtlich verfolgt und hart bestraft.
Der Berufsstand ist sehr häufig auch an Berufsausbildung und Sachkenntnis gebunden. Doch auch Leien können treuhänderisch Vermögen und Geschäftsführungen übernehmen.
Es versteht sich von selbst das strafrechtlich relevante Tatbestände auch strafrechtlich verfolgt werden können, und zur Offenlegung von Treuhandverhältnissen führt. Die unterschiedlichen Meinungen und Gesetze der Länder zur Treuhänderverschwiegenheit sind natürlich Zankapfel der Kritiker und Strafverfolger.
Was in dem einem Land strafrechtlich ist, ist in einem anderen Land gesetzeskonform und straffrei.
Die Globalisierung ist hier noch sehr weit von einer Gleichbehandlung unter den Ländern entfernt.
Fakt ist, wer in Deutschland zum Beispiel bei einer sogenannten Eidesstattlichen Versicherung,
oder bei der Steuererklärung Auslandsvermögen oder Einkommen verschweigt
macht sich nach verschiedenen deutschen Gesetzen strafbar.

Verfügbare Vorratsgesellschaften finden Sie hier!

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Verfügbare Vorratsgesellschaften finden Sie hier!

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