Fragen und Fakten

Fragen & Antworten

" Wie hoch ist das Mindeststammkapital der spanischen GmbH (S.L.) oder bulgarischen EOOD"
Das Mindeststammkapital für die S.L. beträgt 3.006 Euro, für die EOOD beträgt er 2.500,-€
In der Regel legen wir den Betrag vor und nehmen ihn nach endgültiger Gründung wieder heraus."
Auf Wunsch sind wir in der Lage auch 100,--Leva (50,-€) Gesellschaften in Bulgarien zu gründen.
Muss das Mindestkapital ständig zur Verfügung stehen?"
Nein, es darf für jeden Zweck verbraucht werden. Auch die Gründungskosten selbst können damit bezahlt werden.
" Wie viele Gesellschafter muss die spanische GmbH haben?"
Nach § 125 des spanischen GmbH-Gesetzes muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein (Ein-Mann-Gesellschaft), ansonsten können es beliebig viele sein.
Bitte beachten Sie, bei mehr als 2 Gesellschaftern wird ein Aufpreis für die höheren Notarkosten fällig.

Das trift so auch auf eine bulgarische EOOD zu.

" Kann jeder Ausländer eine spanische oder bulgarische GmbH gründen?"
Im Prinzip ja. Beim Gesellschafter gibt es keine Einschränkungen. Nur wenn Sie selbst Geschäftsführer der S.L. Firma sein möchten, und Ausländer sind, brauchen Sie neuerdings eine NIE. Die Registrierung dieser Nummer wird durch die Nationalpolizei vorgenommen. Die Erteilung der NIE erfolgt nach ca. 4 Wochen. Mit der NIE kann dann der notarielle Vertrag abgeschlossen werden. Da wir die spanische SL praktisch immer zunächst mit einem unserer Angestellten gründen, und erst danach auf den eigentlichen Gründer bzw. Erwerber überschreiben, ist das Procedere rein technischer Natur, und beeinflusst die Gründung kaum.

In Bulgarien ist zur Zeit für Ausländer keine Steuernummer erforderlich.

" Kann ich auch ohne NIE eine S.L. gründen?"
Ja, man kann einen Spanien-Residenten die Gründung einer S.L. vornehmen lassen. Danach überträgt der Gründer die Gesellschaftsanteile erst an denjenigen, wen die über uns beantragte NIE- Nummer erteilt wurde. . Die Übertragung muss nicht ins HR eingetragen werden, wenn kein Wechsel von Ein-Mann-Gesellschaft auf Mehrgesellschafter stattfindet und umgekehrt.

" Kann ich auch eine S.L. oder EOOD gründen, ohne selbst in Erscheinung zu treten?"
Ja. Die häufigste Möglichkeit ist die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht. Sie können auch eine Gründung über unsere Treuhänder vornehmen lassen und sich dann zwei notarielle Vollmachten vom Gründer ausstellen lassen. Eine Vollmacht lautet über die uneingeschränkte Verfügung über die Gesellschaftsanteile, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Eine weitere Vollmacht lautet über die alleinige Verfügung der Bankkonten. Damit erscheint der Name des wahren Eigentümers S. L. nirgendwo, er bleibt völlig anonym.

" Welche Unterlagen muss ich für die Ausstellung dieser Vollmachten beibringen?"
Sie müssen uns leserliche Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes für den Notar überlassen, damit Ihre Daten korrekt in die Vollmacht aufgenommen werden können. Ansonsten dient diese Kopie nur der Aktenablage beim Notar. Der wirkliche Gründer der GmbH (i.R. ein Mitarbeiter unseres Büros) lässt diese beiden Urkunden beim Notar anfertigen (einseitige Willenserklärungen). Ihre Anwesenheit in Spanien ist dazu nicht erforderlich, wäre aber wünschenswert, da bei dieser Gelegenheit auch die Kontokarten bei der oder den Banken von Ihnen gezeichnet werden können.

" Kann ich auch bei schlechter Schufa, nach Konkurs oder nach Offenbarungseid noch eine Spanien S.L. oder bulgarische OOD/EOOD gründen?"
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Sie bestellen unsere
"Treuhand-GmbH" und können damit arbeiten ohne dass vorhandene Vollstreckungen, Bankschulden, Scheidungsansprüche etc. gegen Sie geltend gemacht werden können. Im Paket enthalten sind die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht. Dadurch können Sie endlich ohne Altlasten neu beginnen!!
" Geben bulgarische Banken Auskünfte über ein Bankkonto der EOOD?"
Nein, die bulgarischen Banken sind an das Bankgeheimnis gebunden. Und geben nur bei eingeleiteten Strafverfahren Auskünfte. Übrigens garantieren wir bei jeder von uns gegründeten EOOD/OOD ein bereits geöffnetes, Internetfähiges Bankkonto.
Das trifft so auch auf Spanien zu.
Dies ist bei anderen Firmentypen wie z.B. der engl. Ltd. durchaus nicht immer gewährleistet.
Und was nützt die schönste Firma ohne Konto?

" Muss ich für die Gründung nach Spanien reisen?"
Nein, weder für die Gründung noch für die Vollmachten bei der Treuhandgründung müssen Sie anreisen.
Aber: Die Mehrheit unserer Kunden kommt für 2/3 Tag nach Mallorca, um mit uns gemeinsam den Notartermin wahrzunehmen. Warum nicht ein langes Wochenende kombinieren, bei Flügen ab 59€ lohnt sich dies allemal..... Nach dem Notartermin machen wir Sie mit der Bank bekannt und Sie können dort Ihre Unterschriftenprobe abgeben.
Gleichzeitig können Sie so ganz nebenbei auch unsere Büros kennen lernen, um sicher sein zu können, dass bei uns korrekt und seriös abgewickelt wird. Im Zeitalter der "Virtuellen Internet Welt" sicher zu empfehlen, denn es gibt einfach zu viele Scharlatane, die in Wirklichkeit gar nicht existieren, oder Ihre Beratungen in Hotel-Hallen durchführen.

" Muss ich für die Gründung nach Bulgarien reisen?"
Nein, weder für die Gründung noch für die Vollmachten bei der Treuhandgründung müssen Sie anreisen. Wegen der Sprache wählen jedoch die meisten unseren Service.
Fast 80% nutzen unseren Ferngründungsservice.

" Wo muss der Sitz der Gesellschaft sein?"
Dieser kann an jedem beliebigen Ort in Spanien oder einer OOD/EOOD sein oder nach der Gründung in jedes belibiege EU-Land verlegt werden. Es empfiehlt sich, insbesondere für die Überwachung und Einhaltung der Steuertermine, diesen an den Ort und Sitz seines Steuerberaters zu legen. Bei uns auf den Kanaren oder Balearen ist dies automatisch der Fall.

" Ich möchte mit der Gesellschaft auch (oder nur) in Deutschland arbeiten. Ist das zulässig?"
Ja, sie können in jedem EU-Land mit der Gesellschaft arbeiten. Sie können Zweigniederlassungen und Repräsentanzen einrichten. Sie haben eine Steuernummer und auch eine EU-MwSt.-Nummer. Wenn Sie allerdings eine spanische GmbH auch für die Haltung eines Immobiliengrundsitzes verwenden wollen, sollten Sie wegen möglicher Risiken damit keine anderen Geschäfte tätigen.

" Gibt es in Spanien oder Bulgarien vor der endgültigen Eintragung in das Handelsregister auch die Form der Vorgesellschaft einer GmbH (in Gründung) wie in Deutschland mit persönlicher Haftung der Gründer?"
Nein, es gibt keine Vorgesellschaft, aber auch in einigen Fällen die Haftung für Geschäfte vor der Eintragung. Allerdings liefern wir alle Vorratsfirmen ohnehin mit bereits erfolgter HR-Eintragung, und auch bei der Auftragsgründung kann das persönliche Risiko durch korrekte Abwicklung ausgeschaltet werden. Damit gibt es kein persönliches Risiko, weder des Geschäftsführers noch der Gesellschafter.

" Gibt es in Spanien auch die Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer?"
Es gibt nach dem spanischen GmbH- und Handelsrecht keine Durchgriffshaftung, aber natürlich gibt es strafrechtlichen Bestimmungen für den Geschäftsführer, wie auch im deutschen GmbH-Gesetz verankert. Es können weder unbezahlte Lohnsteuer noch Sozialabgaben auf den Geschäftsführer abgewälzt werden, und das macht die spanische GmbH wesentlich sicherer.

" Wie kann ich meine Immobilie in Spanien oder Bulgarien mit einer SLoder EOOD schützen?
Man kann die Immobilie einmal vor dem Zugriff von Dritten schützen (z.B. deutsche Gläubiger, Banken etc.) indem man diese auf eine Spanien S.L. oder bulgarische EOOD überträgt, oder am besten gleich damit kauft. Diese S.L.oder EOOD muss aber mit Treuhandgesellschaftern bestellt werden. So ist sichergestellt, dass bei Anfragen an das Grundbuchamt der wahre Besitzer nicht erkennbar ist. Auch steuerliche Anfragen erhalten so nur die S.L. als Eigentümer, und so kann keine private Veranlagung des Besitzers erfolgen. Darüber hinaus hat die Spanien S.L. noch weitere steuerliche Vorteile, lesen Sie mehr darüber in unserer Spezial-Info "Immobilien S.L.

" Kann eine spanische oder bulgarische GmbH handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland ausführen?"
Ja. Sie können alle handwerklichen Tätigkeiten auch in Deutschland ausführen. Nach EU-Recht braucht die spanische Firma dabei keinen Meister gemäß deutschen Bestimmungen. In manchen Fällen wird allerdings ein Nachweis verlangt, dass die S.L. über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, und dass die Gesellschaft schon mindestens sechs Jahre in Spanien tätig ist. Bitte fragen Sie uns wie die Bestimmungen für Ihr Handwerk lauten. Das gleiche trifft in etwa auch auf Bulgarien zu.

" Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Spanien S.L. und einer Europa-GmbH?"
Beide haben als Basis eine komplette Spanien S.L. Der Unterschied liegt darin, dass diese bei der Europa-GmbH durch die Anmeldung einer Niederlassung in Deutschland oder einem anderen EU-Land erweitert wird. Einfach ausgedrückt: Europa-GmbH = Spanien S.L. plus Niederlassung.

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