Bulgarien ein Steuerparadies?

Dies sollte Sie interessieren

Bulgarien bietet sehr viel überraschendes.

Gerne beraten wir Sie über weitere Vorteile

Im Vergleich zu Deutschland ist Bulgarien ein Steuerparadies.
Die geringen bulgarischen Steuerlasten sind der Geheimtipp in der EU schlecht hin.

Viele Unternehmer sehen bereits Bulgarien als zwingend notwendigen Standort in der EU an.


Die OOD/EOOD (GmbH) ist eine vollwertige EU-Firma.

Die Bezeichnung EOOD (
steht für eine Einmann GmbH)
Die Bezeichnung für OOD
(steht für eine Gesellschaft von mehr als einen Gesellschafter.)

Sie kann auch als Komplementär einer deutschen KG (GmbH & Co KG) zur Haftungsbegrenzung
(auf nur 2.500,--€) genutzt werden.

Sie
können mit einer OOD/EOOD nach EU-Recht eine Niederlassung in Deutschland oder jedem anderen EU-Land führen, genau so wie eine deutsche GmbH, aber zu einem Bruchteil der Kosten.

Sie können bei der Niederlassung zwischen Repräsentanz, unselbständiger oder selbständiger Zweigstelle wählen und damit die Steuern optimieren.
Sie kann als Komplementär einer deutschen KG tätig werden und die Haftung dadurch auf 2.500,--€ begrenzen.

Das Stamm-Kapital der bulgarischen OOD/EOOD beträgt nur 2.500,--€ und wird von uns zur Gründung ausgelegt.

Schlechte Schufa oder OE ist kein Problem mehr!

Ihre Bulgarien OOD/EOOD kommt mit bereits eröffnetem Bankkonto und Kreditkarte!

Die EU-UST-ID-Nummer beantragen wir auf Wunsch gleich mit!

Zypern hat einen sehr ernst zunehmenden Mitbewerber bekommen.
Die bekannten geringen Steuerbelastungen von Zypern werden laut Aussagen von aktiven
Unternehmern bereits als getopt bezeichnet.


Die Möglichkeit mit uns schon eine 100,-Leva (50,-€) EOOD zu gründen ist da schon ein
absolutes Angebot.
Sie nutzen unseren Ferngründungsservice mit 250,-€ Aufpreis:
Wir gründen für Sie die Gesellschaft ohne das Sie nach Bulgarien/Sofia anreisen müssen. 999,- € plus 250,-€ also für nur 1.249,-€

Niederlassungsfreiheit in der EU

Niederlassungsfreiheit innerhalb Europa

Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 - 48 EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1957) erlaubt es (natürlichen) Personen oder Gesellschaften, sich in einem Mitgliedstaat der EU niederzulassen, solange mit einer dauerhaften und stabilen Eingliederung in die Volkswirtschaft des jeweiligen Staates zu rechnen ist. Auf juristische Personen ist dieses Recht anwendbar, wenn die juristische Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründet worden ist und die eingetragene Hauptniederlassung sich ebenfalls in einem Mitgliedstaat befindet.

Sie könnten also in Deutschland / Österreich …

…. eine selbstständige Zweigniederlassung (Repräsentanz) eröffnen

…. sofort (neu) mit Ihren Geschäften starten

…. ein „Mischgesellschaft“ z. B. EOOD & Co. KG neu gründen, die nach

deutschen / österreichischem Recht geführt wird


Wichtiges rund um die bulgarische OOD Gründung

Die OOD/EOOD

Gründung einer Kapitalgesellschaft in Bulgarien
Die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Bulgarien ohne große Probleme möglich. Die Organe sind die Gesellschafterversammlung und der/die Geschäftsführer. Ein Aufsichtsrat ist nicht erforderlich.
Im Gründungsvertrag werden meist nur die gesetzlichen Mindesterfordernisse aufgenommen. Weitere Einzelheiten werden üblicherweise in einer internen Geschäftsordnung festgelegt.
Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt derzeit BGN 5.000,-, das sind umgerechnet rund EUR 2.500,-. Mindestens 70% des Stammkapitals muss bei der Gründung eingezahlt sein. Die Bewertung von Sacheinlagen erfolgt durch drei gerichtlich bestellte Sachverständige. (wegen deren Kosten lohnt sich dieses aber nicht) Der Gründungsvertrag ist nicht notariatspflichtig, die Schriftform allein genügt. Die Musterzeichnung des Geschäftsführers muss jedoch notariell beglaubigt werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Anteile am Stammkapital beschränkt.
Es besteht auch die Möglichkeit der Gründung einer so genannten Einmann(Einpersonen)-GmbH, wobei die hundert Prozent des Stammkapitals im Eigentum eines ausländischen Firmengründers bleiben können. In diesem Fall wird der bulgarischen Firmenbezeichnung für GmbH, "OOD" (= Druschestvo ogranitschena otgovornost), ein "E" (= Ednolitschno - für "Einmann") vorangestellt. Der Gründungsvertrag wird bei einer EOOD durch einen Gründungsakt ersetzt. Auch dieser ist nicht notariatspflichtig. Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung können bei der EOOD in einem "geschäftsführenden Gesellschafter" wie in Deutschland vereinigt sein.

Möglichkeiten der Firmengründung in Bulgarien

GmbH (OOD) Druschestvo ogranitschena otgovornos

Einmann – GmbH (EOOD) Ednolitschno Druschestvo ogranitschena otgovornost


AG (AD) Aktionierno drushestwo

Niederlassungsfreiheit innerhalb Europa

Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 - 48 EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1957) erlaubt es (natürlichen) Personen oder Gesellschaften, sich in einem Mitgliedstaat der EU niederzulassen, solange mit einer dauerhaften und stabilen Eingliederung in die Volkswirtschaft des jeweiligen Staates zu rechnen ist. Auf juristische Personen ist dieses Recht anwendbar, wenn die juristische Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründet worden ist und die eingetragene Hauptniederlassung sich ebenfalls in einem Mitgliedstaat befindet.

Allgemeines über Bulgarien

Bulgarien bietet ser viel überraschendes.

Bulgarien (bulg. България), amtliche Bezeichnung: „Republik Bulgarien“ [Република България/Republika Balgarija]) ist eine Republik in Südosteuropa, die im Norden an Rumänien, im Westen an Serbien und Mazedonien, im Süden an Griechenland und die Türkei grenzt. Im Osten bildet das Schwarze Meer die natürliche Staatsgrenze.Hauptstadt und Regierungssitz der Republik Bulgarien ist Sofia. Weitere bedeutende wirtschaftliche, administrative und kulturelle Zentren bilden die Städte Plowdiw, Warna, Burgas, Russe und Stara Sagora.
Sehr beliebt bei deutschen Touristen sind die Strände am Schwarzen Meer sowie die sicheren Skiregionen.
Bulgarien ist seit dem 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union.
Es gibt mittlerweile wohl kein bedeutendes deutsches Handelsunternehmen welches nicht in Bulgarien vertreten ist.

Beispiel Besteuerung des Geschäftsführergehaltes

Die Bulgarische Einkommenssteuer beträgt aber nur 10%.

Finanzamt

Besteuerung eines Geschäftsführergehaltes in Bulgarien, Geschäftsführer ist in Bulgarien ansässig
Selbstverständlich sind Gehälter auch in Bulgarien voll absetzbare Aufwendungen.
Die Bulgarische Einkommenssteuer beträgt aber nur 10%.
Es gibt zwei Arten von Geschäftsführern:
Wenn zum Beispiel eine GmbH nur einen Angestellten hat und das ist gleichzeitig der Geschäftsführer, so gilt er als jemand, der sich selbst versorgt und es muss aufgrund einer Vorgabe ermittelt werden, auf welchen Betrag die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
Dieser Betrag liegt bei Geschäftsführern einer GmbH anerkannt derzeit um 420 Lewa. Auf diesen Betrag muss der GF dann aus seiner eigenen Tasche etwa 23 % an Sozialversicherungsbeiträgen, etwa 130 Lewa, zahlen. Es fallen aber keine Steuern an.
Wenn eine Gesellschaft mehrere Arbeitnehmer hat, so bekommt der Geschäftsführer auch ganz normal Gehalt und muss darauf aber nur 10 % Einkommenssteuer zahlen.
.

Wichtiger Hinweise zum Sitz einer Gesellschaft

Wir bieten grundsätzlich keine Massendomizile an.

Domizil, Büro oder Briefkasten

"Ein Briefkasten" ist kein ordentlicher Geschäftssitz im Sinne der Vorgaben.
Auf der anderen Seite sind in der Regel keine großen Büroflächen erforderlich. Bei der Beurteilung ist
"Augenmaß" gefragt. Die Mindestanforderung wäre eine zustell bare Postadresse, also keine C.O-Massenadresse und eine eigene Telefonnummer- möglichst mit persönlicher Gesprächsannahme in den normalen Geschäftszeiten. Ob dieses ein Domizilieren bei einem Business-Center sein kann, hängt oft davon ab, ob der Geschäftszweck bzw. der Umfang der geschäftlichen Tätigkeiten eine entsprechende Infrastruktur erforderlich macht. Natürlich ist die Anmietung eines voll eingerichteten Büros, mit Vorlage eines Mietvertrages zwischen Vermieter und Gesellschaft, immer die optimale Konstellation. Für EU-Angehörige gilt aber grundsätzlich:
Es greift als übergeordnetes Rechtsgut die EU-Niederlassungsfreiheit und/oder die Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit. Beim Vorliegen einer ordnungsgemäßen Gründung einer Gesellschaft nach dem Recht des Sitzstaates liegt keine Scheinfirma vor, egal welchen Unternehmensgegenstand die Gesellschaft hat und egal, ob sie diesen (gesetzlich zulässigen oder gesetzlich nicht zulässigen) Unternehmensgegenstand auch tatsächlich ausübt.

Wir bieten daher grundsätzlich keine Massedomizile an.
Der Grund liegt auf der Hand, da es immer wieder dubiose Unternehmer gibt die glauben mit einer Auslandfirma richtig hinlangen zu müssen, ist so eine Adresse im Zeitalter des Internetzes im Falle eines Falles auch für die seriösen Unternehmen verbrannt. Nicht nur im Internet sondern auch bei den zuständigen Finanzämtern und sonstiger Behörden.

Gerne geben wir zu nachstehendem Auskunft

Wir warnen davor diese Themen zu vernachlässigen. Leider wird dies bei vielen Gründungsagenturen aus Kostengründen nicht behandelt, oder sie sind nicht dazu in der Lage.
Andererseits ist es immer zu empfehlen einen versierten Steuerberater und Anwalt zur Beratung obiger Fragen zu konsultieren.
Da wir eine reine Gründungskanzlei mir Sitz in Bulgarien und Spanien sind verfügen wir auch über entsprechende Kanzleien vor Ort.
Bei der steuerlichen Betreuung empfehlen wir sowieso grundsätzlich Steuerkanzleien die zum Geschäftsumfang und Größe sowie Geschäftszweck des Unternehmens passen.
Wir lehnen es ab Kunden nach der Gründung oder Kauf einer Vorratsgesellschaft durch horrende Folgekosten zur Kasse zu bitten oder an uns zu binden.


Netzwerk

-Firmengründung Bulgarien und Wirkung der EU Mutter-Tochter-Richtlinie
-Wirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach §§7-14 AStG
-Anwendung der EU-Fusionsrichtlinie (
23 UmwStG Einbringung in der Europäischen Union)
-Auslösen einer Betriebsstätte in Deutschland
-Firmengründung Bulgarien und Quellensteuer Bulgarien bei abfließenden Dividenden
-usw.

Arbeiten in Bulgarien (auch als Geschäftsführer)

Sozialversicherung

Die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu (Suchbegriff "EUlisses").

Krankenversicherung der Ausländer

Für gesetzlich Versicherte Ausländer reicht die Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte aus, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.

Arbeiten in Bulgarien (auch als Geschäftsführer einer Bulgarischen EOOD (Einmann GmbH)

Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben auch als Geschäftsführer einer eigenen Bulgarischen EOOD, unterliegen Sie dem nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Für die Versicherung gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt. Vom so genannten Beschäftigungs- beziehungsweise Tätigkeitslandprinzip gibt es allerdings auch Ausnahmen. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleibt dieser Arbeitnehmer zunächst in seinem Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Arbeitsrecht

Ein Arbeitsvertrag sollte wie in Deutschland schriftlich abgeschlossen werden. Generell sollten man darauf achten, das er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und Sondervereinbarungen.

Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist möglich, wenn nichts anderes vereinbart ist, können in dieser Zeit beide Parteien das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Danach gilt: In gegenseitigem Einvernehmen kann ein Vertrag jederzeit aufgelöst werden, ansonsten gelten bei einem unbefristeten Vertrag 30 Tage Kündigungsfrist, für einen Vertrag, der eine Probezeit enthielt, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Arbeitszeit beträgt bei öffentlichen Arbeitgebern 40 Stunden pro Woche an fünf Tagen; in privaten Unternehmen wird meist sechs Tage die Woche gearbeitet und mehr als 40 Stunden. Überstunden werden meist mit zusätzlichem Entgelt oder in Freizeit ausgeglichen; sie sind gesetzlich auf 30 Stunden im Monat beschränkt. Jugendliche, Schwangere und Mütter von Kindern bis zu sechs Jahren dürfen keine Überstunden leisten. Nachtarbeiter haben eine 35-Stunden-Woche.

Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr. Der Urlaub kann auch bis zur Mitte des folgenden Jahres genommen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Hinzu kommen 11 gesetzliche Feiertage.

Bei Krankheit erhalten Beschäftigte 80 Prozent ihres Gehalts weiterbezahlt (90 Prozent bei beruflich bedingter Erkrankung). Voraussetzung ist, dass zuvor mindestens sechs Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Arbeitslose, die in den letzten 15 Monaten mindestens 9 Monate Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, bekommen Arbeitslosengeld. Es beträgt 60 Prozent des Verdienstes der letzten Monate, jedoch mindestens 46 € und höchstens 82 € im Monat. Je nach Länge der Vorversicherungszeit wird es zwischen 4 und 12 Monate lang ausbezahlt.

Bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird meist das General Labour Inspectorate angerufen.

Lebenshaltungskosten

Generell liegen die Kosten in Bulgarien weit unter denen in Deutschland! Importierte Waren und hochwertige Wohnungen sowie ein deutschsprachiger Schulunterricht können die Kosten allerdings deutlich steigern. Die Preise in Sofia und an Touristenorten in der Saison liegen deutlich über denen in kleineren Orten. Internationale Ketten wie, Praktiker, Metro oder Billa sind in vielen größeren Orten vertreten, ihre Waren kosten überall das gleiche. Mit durchschnittlich 180 € im Monat liegt Bulgarien ganz am Ende der Lohnskala aller EU-Länder. Der gesetzliche Mindestlohn für einen Vollzeitjob liegt bei ca. 100 € im Monat. In privaten Unternehmen können Arbeiter auf über 500 € im Monat kommen. Es gibt auch Kollektivverträge, die aber nicht bindend sind. Viele Westeuropäer sind allerdings von Unternehmen oder Regierungen nach Bulgarien entsandt und verdienen nach den Konditionen des Heimatlandes. Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsentgelts ist in Bulgarien üblich. In der Privatwirtschaft haben viele Unternehmen Bonussysteme eingeführt. Große Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber stellen auch häufiger Dienstwagen oder Mobiltelefone, besonders für Führungskräfte oder Mitarbeiter im Außendienst.

Lohnbeispiele

Ärzte - € 200-480, Elektriker - € 150-330, IT-Spezialisten - € 615, Bürokräfte - € 100-370 Handelsvertreter - € 400-1800, Krankenschwester - € 100-290, angestellte Führungskräfte € 200-550 Angestellte Verkäufer -€ 100-200.

Von den Löhnen werden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Sie betragen für den Arbeitnehmer ca. 13 Prozent des Verdienstes (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung; die Unfallversicherung zahlt nur der Arbeitgeber).

Steuern

Wer sich über ein halbes Jahr in Bulgarien aufhält, muss auch seinen Verdienst dort versteuern. Vom Verdienst bleiben die ersten 1.230,00 € im Jahr steuerfrei. Die Einkommen darüber wurden bisher in drei Stufen versteuert. Dies hat sich jedoch gemäß neuer Steuergesetze erheblich verbessert. Sozialabgaben werden nach wie vor von der Steuer abgesetzt.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf