Warum Bulgarien

Die Fakten sprechen für sich!

- 10 % Körperschaftssteuer;
- 0% für Produktionsunternehmen in Regionen mit hoher Arbeitslosenrate
- 5 % Quellensteuer auf Dividenden und Liquidationsanteile
- (0% für EU-Bürger, die mindestens 20% einer bulgarischen Firma besitzen)
- Freie Repartierung des Kapitals
- Private Gerichtsvollzieher und Notare
- Schnelle Firmengründung– eine bis zwei Wochen; durch unsere Kanzlei
- Ca. 23% der Bevölkerung hat Universitätsabschluss
- Ca. 35,000 bulgarische Studenten gibt es europaweit
- Förderung bis zu einem Mindestjahreslohn und Zurückerstattung der Beträge für soziale und Gesundheitsversicherung bei Einstellung junger oder behinderter Menschen
- EU-Mitgliedschaft seit dem 01.01.2007
- Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit über 60 Staaten

Das bulgarische Besteuerungssystem

- Körperschaftssteuer – 10.00%
- Dividendensteuer – 5.00%
- Quellensteuer – 10.00%

Steuern auf Ausgaben

- Repräsentative Ausgaben – 10.00%
- Soziale Ausgaben – 10.00%
- Kraftstoff für Fahrzeuge – 10.00%

Mehrwertsteuer

- MwSt. – 20%
- Die letzte geänderte Fassung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer trat am 01.01. 2007 in Kraft - am Tag des EU-Beitritts Bulgariens.

- Die MwSt. in Bulgarien beträgt 20% mit Ausnahme der im Gesetz aufgelisteten Waren, deren MwSt.-Rate auf 0% gesetzt ist;
die Steuerrate für Hoteldienste als ein Teil des Tourismus-Pakets beträgt 7%.

Jahresgewinn bis zum 31. März anzumelden

Der zu besteuernde Jahresgewinn muss bis zum 31. März des Folgejahres erklärt werden.
Der zu besteuernde Gewinn ist ein positiver Betrag, berechnet auf der Basis des Finanzergebnisses (Gewinn/Verlust) als Differenz zwischen Einkünften und Ausgaben vor der Besteuerung des Gewinns sowie angepasst an die Regelungen gemäß Kapitel Sechs der CITA.
Die Abschreibung der Verluste wird durch den zu besteuernden Gewinn für Steuerzwecke bestimmt.
Der abzuschreibende Betrag variiert in Abhängigkeit von der Kategorie der Aktivposten und wird nach der Methode der linearen Abschreibung berechnet.

Die MwSt.-Anmeldung ist obligatorisch o. optional

Jede Person, deren steuerpflichtiger Umsatz für einen Zeitraum von 12 nacheinander folgenden Monaten vor dem laufenden Monat BGN 50,000 beträgt oder überschreitet, ist verpflichtet, sich bei der Nationalen Agentur für Einnahmen anzumelden.
Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Besteuerungsperiode erfolgen, in welcher dieser Umsatz durch die Person gemacht wurde.

Die Europa-GmbH aus Bulgarien

Eine bulgarische EOOD oder OOD ist eine vollwärtige Europa-GmbH

Die Bezeichnung EOOD (
steht für eine Einmann GmbH)
Die Bezeichnung für OOD
(steht für eine Gesellschaft von mehr als einen Gesellschafter.)

Sie kann auch als Komplementär einer deutschen KG (GmbH & Co KG) zur Haftungsbegrenzung
(auf nur 2.500,--€) genutzt werden.

Sie
können mit einer OOD/EOOD nach EU-Recht eine Niederlassung in Deutschland oder jedem anderen EU-Land führen, genau so wie eine deutsche GmbH, aber zu einem Bruchteil der Kosten.

Sie können bei der Niederlassung zwischen Repräsentanz, unselbständiger oder selbständiger Zweigstelle wählen und damit die Steuern optimieren.
Sie kann als Komplementär einer deutschen KG tätig werden und die Haftung dadurch auf 2.500,--€ begrenzen.

Das Stamm-Kapital der bulgarischen OOD/EOOD beträgt nur 2.500,--€ und wird von uns zur Gründung ausgelegt.

Auf Wunsch gründen wir auch EOOD Gesellschaften mit nur 100,-Leva (50,-€) Stammkapital für Sie.

Weitere Bulgarien Informationen

 

Bulgarische Firmengründung

Es gibt eine Menge von Gründen, warum es notwendig oder gar zweckmäßig sein kann, in Bulgarien eine Firma zu gründen.

Wir verweisen dabei auf den Eigentumserwerb von Grund & Boden, an die guten Produktions- und Beschäftigungsbedingungen oder z.B. auch an den Aufbau einer neuen Geschäfts- Bonität.

Oder einfach die geschäftliche Auswanderung aus dem bisherigen Standortland. Wegen der gesetzlichen Umstände, Angebotseinschränkungen, Abmahnunwesen, Betriebskosten, Handelsbeschränkungen, Gewinnoptimierung oder Steueroptimierung, Neustart nach einer Insolvenz oder oder …….

Sie können nahezu jede gewerbliche Tätigkeit fast völlig ohne Befähigungsnachweis bzw. Berufsausbildung ausüben.

Die laufenden Betriebskosten, wie auch das Haftungsrisiko reduzieren sich auf ein übersehbares Minimum. Dabei sind Sie mit einer bulgarischen Firma in Europa genauso handlungsfähig, wie mit einer deutschen GmbH Firma.

Im Wesentlichen lehnt sich das Gesellschaftsrecht an das deutsche GmbH-Gesetz an. Im praktischem folgt es aber nicht ganz den so strengen Auflagen der deutschen Gesetze.

Ein Gesellschaftervertrag muss ebenfalls die wesentlichsten Punkte der Gesellschaftsgründung enthalten.

Jedoch gibt es drei wesentliche Unterschiede zum deutschen GmbH-Gesetz:

Fakten

 

1. Das Stammkapital

Die Mindesteinlage zum Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 5.000,00 Leva. (wir gründen auf Wunsch auch mit 100 Leva)

2. Form & Name

Das Gesellschaftsrecht unterscheidet in Bulgarien zwei Formen, wodurch schon äußerlich erkennbar wird, ob mehrere Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind.

Eine Gesellschaft mit mehreren Kapitalanteilseignern erhält den Titel OOD (übersetzt GmbH), eine Gesellschaft mit nur einem Kapitaleigner den Titel EOOD (übersetzt Einmann-GmbH).

Im Übrigen ist der Name der Gesellschaft frei wählbar. (sofern noch frei)

Die Registratur, die natürlich in Landessprache erfolgt, ermöglicht jedoch die Eintragung eines Namens in lateinischen Buchstaben, in der Regel dann als Ltd, wir wählen aber GmbH für deutschsprachige Gründer.

3. Gründungsphase



Eine EOOD/OOD in Gründung (GmbH i.G.) sieht das bulgarische Recht nicht vor. Die Firma, also Gesellschaft kann erst nach Eintragung in der Registratur und Zuteilung einer Steuer- sowie Gewerberegisternummer praktisch und rechtskräftig, gewerblich tätig werden.

Anders als in den meisten anderen osteuropäischen Ländern, ist es in Bulgarien möglich, eine Kapitalgesellschaft mit ausschließlichem ausländischem Kapital also als alleiniger ausländischer Eigentümer zu gründen.

Auch die Geschäftsführung kann in alleiniger Hand eines Ausländers liegen. Es gibt also keine zwingende Vorschrift mehr, die etwa besagt, dass Sie noch einen bulgarischen Geschäftsführer mitbestellen müssten.

Analog dem deutschen Recht, kann natürlich aber auch die Vertretungsbefugnis eines jeden Geschäftsführers in der Satzung oder durch Gesellschafterbeschluss eingeschränkt werden.

Zeitfaktor

Real wird für die Anmeldeprozedur ab notariellem Gründungsakt eine Zeit von ca. 2-3 Wochen benötigt.

Der Gründungsakt

Über die gesamten Gründungsdokumente, insbesondere des Gesellschaftsvertrages sowie Gründungsprotokoll, eines Geschäftsführervertrages und der amtlichen Gerichtsregistratur, der Finanzamts- und Gewerberegisteranmeldung, bis hin zum letzten Rundstempel der Firmengründung, erhalten Sie von uns alles aus einer Hand und in jedem Fall grundsätzlich zweisprachig. (Firmendokumente von Anfang bis Ende garantiert)

Außerdem begleiten wir Sie natürlich zu den Notarterminen und der Kontoeröffnung bei einer bulgarischen Bank zum Nachweis des Stammkapitals.

Es sei denn Sie buchen unseren Ferngründungsservice, denn dann erledigen wir alles für Sie, Schritt für Schritt ohne dass Sie anreisen müssen.

Unseren Angebotspreis für den Vollservice der Firmengründung finden Sie unter den Paketpreisen.

Kontoführung der bulgarischen Gesellschaft.

Bulgarische Banken sind meist durchgängig Niederlassungen großer Bankgesellschaften aus Westeuropa und ermöglichen eine Kontoführung in Bulgarien. Die Banken bieten Ihnen den Service des Onlinebanking. Vom Heimatland aus haben Sie also Zugriff auf Ihr Konto und können in der Regel auch per Internet Buchungen veranlassen.

Zur besonderen Beachtung:

Nur ein begrenzter Teil der bulgarischen Bevölkerung verfügt über ein Bankkonto. Analog verhält es sich auch mit bulgarischen Firmen. Hinzu kommt noch, dass Sie nicht ohne weiteres Barbeträge auf ein fremdes Konto einzahlen können. Um also z.B. Ihre Miete auf das Konto Ihres Vermieters (soweit vorhanden) bar einzahlen wollen, benötigen Sie dessen notarielle Vollmacht.

Da Sie als Firma in Bulgarien nicht zwingend ein Bankkonto führen müssen, ist es Ihnen auch nicht durchgängig möglich, Ihre laufenden Kostenrechnungen zu überweisen. Und selbst dort, wo die andere Seite über ein Konto verfügt, gestaltet sich das Belegwesen zur Veranlassung einer Überweisung als mühevoller Weg. Berücksichtigt man dann noch die erheblichen Kosten einer Überweisung, wird sehr schnell klar, warum der übergrößte Teil aller Leistungen bar beglichen wird. Vergleichsweise Unmengen an Bargeld sind täglich im Lande im Umlauf. Doch so negativ sich diese Einleitung auch anhört, bietet diese Situation zweifelsohne auch Vorteile. Manch ein Lieferant in Westeuropa wäre froh um jeden Kunden, der die bestellte oder gekaufte Leistung auch gleich bar bezahlt und die Liquidität mancher Firma würde unter diesen Umständen wohl weitaus besser aussehen.

Spätestens wenn Sie aber Erträge mit Ihrem Unternehmen in Bulgarien erwirtschaften oder durch Verträge Leistungsverpflichtungen eingehen und nicht mit dem Geld unter dem Kopfkissen schlafen wollen oder nicht ständig im Lande sind, kommen Sie an den Punkt, ein Konto einrichten zu müssen.

Kontoeinrichtung

Die Eröffnung eines Privat- oder Geschäftskontos ist ohne weitere Bonitätsprüfung möglich. Dieses Konto können Sie wahlweise in bulgarischer Landeswährung (BGN) oder in Euro bzw. USD ($) führen. Für Transfers von und ins Ausland könnte das Konto jedoch auf Euro- oder Dollar-Basis geführt werden. Dem gegenüber nehmen in der Regel Lewa-Konten nur am inländischen Zahlungsverkehr teil. Viele Klienten betreiben jedoch aus Gründen der Kontokosten ein Leva Konto auf das auch Euro Überweisungen gutgeschrieben werde. Da der Leva an den Euro fest gekoppelt ist ergibt sich kein Nachteil. Und Überweisungen in Euro sind auch ohne weiteres möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl zur Kontoeröffnung bei der Bank, persönlich Vorort sein müssen, da der Service einer notariellen Vollmacht zur Vorlage bei der Bank bedarf.

Oder Sie nutzen unseren Bankservice!

Bankservice

Daher bieten wir Ihnen unseren Kontoeröffnungs-Service an.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Vollmacht Ihrerseits und die zugeschnitten ist auf den jeweiligen Auftrag ein Konto für die Gesellschaft zu eröffnen, bietet Ihnen der Kontoeröffnungs-Service den Vorteil nicht selbst anreisen zu müssen.

Kontakt & Info Mail

Wenn Sie sich für ein Angebot interessieren oder weitere Informationen wünschen
können Sie hier eine Info-Mail starten.



Hinweise zur Kontaktaufnahme.
Wir werden Ihre Nachricht, Bestellung oder Hinweise innerhalb eines Werktages bearbeiten und dann beantworten

Als internationaler Anbieter haben wir naturgemäß sehr viele Interessenten in aktueller Beratung/Bearbeitung.
Aus diesem Grunde können sich Rückmeldungen des zuständigen Sachbearbeiters verzögern.
Wir bitten unsere Interessenten daher um etwas Geduld.
I.d.R. erfolgt eine E-Mailrücksendeng oder Rückruf innerhalb von 24 Stunden(Werktags),
ein Rückkontakt am gleichen Tag kann NICHT gewährleistet/garantiert werden


Sofortkontakt

Extra Hotline für Deutschland-Interessenten
Benutzen Sie unsere Kontakt Nr. Tel. 0049-29213499494

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BG- 1532 Sofia Tel. 00359 878595796

Beachten Sie jedoch die Zeitverschiebung (1 Stunde plus) und unterschiedlichen nationalen Feiertage in Bulgarien.