Die Paketleistung

Das Basispaket einer Spanischen S.L.Gründung

Die preiswerteste S.L. Auftragsgründung

Dieses Angebot richtet sich an Interessenten die genau wissen was sie wollen.

Mit diesem Basispaket einer Auftragsgründung können Sie preiswert, schnell und unkompliziert
über unsere Gründungskanzlei eine spanische Vorrats S.L. (Sociedad Limitada) gründen
.

Der konkurrenzlose Preis für dieses Gründungspaket einer spanischen S.L. ist einfach Top
Unser Gründer Team steht für Sie bereit.




S.L. Basispaket Auftragsgründung 1.399,-

Infos zum Einsatz einer Spain Vorratsgesellschaft

Die Spanische SL (GmbH) ist eine vollwertige EU-Firma.

Sie können damit nach EU-Recht eine Niederlassung in Deutschland oder jedem anderen EU-Land führen, genau so wie eine deutsche GmbH, aber zu einem Bruchteil der Kosten.

Sie können bei der Niederlassung zwischen Repräsentanz, unselbständiger oder selbständiger Zweigstelle wählen und damit die Steuern optimieren.

Das Stamm-Kapital der Spanischen SL beträgt nur 3.006 €.

in Spanien gibt es keine Geschäftsführer-Durchgriffshaftung!

Schlechte Schufa oder OE kein Problem mehr!

Eine EU-UST-ID-Nummer zu beantragen ist kein Problem

Niedrige Steuern: Im Vergleich zu Deutschland ist Spanien noch ein Steuerparadies. Die Steuerbehörden sind wesentlich umgänglicher und grosszügiger.

Kein Meisterbrief erforderlich! Der Inhaber einer spanischen Handwerks-GmbH braucht keinen Meisterbrief vorzuweisen, auch wenn er Arbeiten in Deutschland ausführt.

Wettbewerbsverbot: Das gilt nicht für eine Spanien-GmbH! Schluss mit Abmahnungen und Gängelei, gestalten Sie Ihre Anzeigen so wie Sie wollen!!

auf Wunsch kann auch anonym gegründet werden (mit Treuhand-GF, Treuhandgesellschafter)

auf Wunsch vermitteln wir Treuhänder für die Beantragung von Maklerschein §34 , Transportgenehmigungen und ähnlichen Gewerbelizenzen!

Immobilienerwerb: Sparen Sie immer noch Steuern durch die Gründung einer spanischen Immobilien-GmbH (SL)

Sie brauchen sich in Spanien um nichts zu kümmern, das erledigen wir alles gerne für Sie!




Gerne beraten wir Sie über weitere Vorteile

Informationen zur spanischen S.L.

 



DIE SPANISCHE S.L Sociedad limitada (S.L.)
In den letzten Jahren erfreut sich die spanische S.L. immer noch einer größeren Beliebtheit.
Der Standort Palma de Mallorca, Madrid oder Barcelona ist sehr beliebt und schnell erreichbar.
Nur 2-3 Flugstunden werden gerne in Kauf genommen.
Aufgrund der europäischen Gesetzgebung und Niederlassungsfreiheit kann jeder EU-Bürger frei wählen, in welchem Land er seine Firma gründen möchte. Immer mehr EU-Bürger gründeten in den letzten Jahren auf Grund der liberaleren Wirtschaftsordnung und des weit geringeren Mindeststammkapital eine S.L. oder SA in Spanien. Anziehend für Unternehmer ist auch die wieder positive Wirtschaftsentwicklung in Spanien und das gute Wirtschaftswachstum sowie die gesteigerte Produktivität.
Spanien ist eines der wenigen Länder der EU, die in den letzten Jahren auf Wirtschaftswachstum und gesteigerte Konsumausgaben trotz der Kriese zurückblicken kann. Um eine spanische Gmbh gründen zu können benötigt man lediglich ein Stammkapital von 3006 € und dieses kann nach der Gründung sofort aufgebraucht werden.
Die spanische S.L. ähnelt der deutschen GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Hierbei haftet lediglich das nominal Vermögen der Gesellschaft, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen die Gesellschaftsform S.L.
Das Kapital ist hierbei in Gesellschafteranteile aufgeteilt. Mit Ausnahme der Sociedad Unipersonal sind mindestens 2 natürliche oder juristische Personen notwendig. Die S.L. wird von einem oder mehreren Verwaltern (administradores) vertreten. Diese sind in ihren Aufgabenbereichen, Rechten und Pflichten vergleichbar mit den Geschäftsführern.
Die S.L ist zu einer geordneten Buchführung verpflichtet und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister vorlegen.
Die Gründung wird durch einen notariellen Vertrag (Escritura publica de Constitucion de Sociedad) vorgenommen. Bereits bei der Gründung der S.L muss die Einzahlung des vollen Stammkapitales per Bankbescheinigung erfolgt und bei der Gründung mit Beurkundet werden.sein.




Grundlagen der Besteuerung

 



Allgemeines
Die spanischen Ertragsteuern folgen der allgemeinen Besteuerungstechnik aller Steuern. Nach der Bestimmung,
wer als Steuersubjekt die festzusetzende Steuer zu entrichten hat, wird zunächst festgelegt, welche Tatbestände der Steuer grundsätzlich unterliegen. Der Schwerpunkt liegt sodann in der Quantifizierung der einzelnen Steuertatbestände und damit in der Ermittlung der Bemessungsgrundlage.
Im Bereich der Besteuerung der unternehmerischen Investitionen in Spanien liegt die Körperschaftsteuer zweifellos im Mittelpunkt des Interesses, da sie in der Regel jedes Investitionsvehikel in Spanien, sei es eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft, betreffen wird.

Lediglich der Einzelunternehmer unterliegt nach den bisherigen Darstellungen der Einkommensteuer, juristische Personen und auch Personengesellschaften dagegen der Körperschaftsteuer. Anders als im deutschen Recht, in dem die Körperschaftsteuer bezüglich der Einkünftedefinition und der Ermittlung des Einkommens im wesentlichen auf das Einkommensteuerrecht verweist, definieren das spanische Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht jeweils selbständig, was sie als steuerbares Einkommen ansehen und wie dieses zu ermitteln ist.

Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der spanischen Körperschaftsteuer erfolgt in einem Prozess der Umsetzung des buchhalterischen Ergebnisses in die korrekte Bemessungsgrundlage unter Anwendung der diversen Regeln des LIS.
Da dem buchhalterischen Ergebnis als Ausgangspunkt dieses Prozesses somit eine zentrale Rolle zukommt, ist eine genauere Betrachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten immer angezeigt.
Spanien hat Ende der 80er Jahre sein Handels- und Gesellschaftsrecht den maßgeblichen EG-Richtlinien angepasst. Diese Anpassung der spanischen Gesetze an die Grundsätze der EG beeinflusste im wesentlichen die externe Rechnungslegung. Eingeführt wurde dabei eine allgemeine Publizitätspflicht und eine allgemeine Prüfungspflicht durch unabhängige Prüfer. Als weitere Neuerung entstand für spanische Konzerne die Pflicht zur Aufstellung konsolidierter Abschlüsse.
Die maßgeblichen Vorschriften für die Buchführung und Rechnungslegung finden sich im spanischen Handelsrecht (Código de Comercio, im folgenden Ccom), im spanischen Aktienrecht (Ley de Sociedades Anórtimas, im folgenden LSA) und im sog. Kontenplan (Plan General de Contabilidad, im folgenden PGC).




Verfügbare Vorratsgesellschaften finden Sie hier!

Hier geht es zu den verfügbaren Spanischen S.L. Vorratsgründungen  



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BG- 1532 Sofia Tel. 00359 878595796 oder 00359 886016630

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Gran Canaria +2 Stunden Sofia+1Stunde




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